|
ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren das versucht, einen Konsens zwischen den Konfliktparteien herzustellen.
Der Mediator fungiert als neutraler, unparteiischer Vermittler.
Mediation erspart den Parteien oftmals langwierige und zermürbende rechtliche Auseinandersetzungen.
Mediation ist ein freiwilliger Prozess und kann nur gelingen, wenn die Konfliktparteien bereit sind, den Versuch zu unternehmen, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu lösen.
Ziel der Mediation ist es eine tragfähige Vereinbarung zu treffen, welche die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt und erfüllt („win-win“ Lösung).
Mein Angebot umfasst
Familienmediation: z. B. Konfliktlösung & Umgangsregelung bei Trennung und Scheidung
- Mediation am Arbeitsplatz
- Nachbarschaftskonflikte
- Fortbildung in Grundlagen der Mediation
Der Ablauf eines Mediationsverfahrens erfolgt in fünf Phasen.
Bevor ein Mediationsprozess beginnen kann, muss in der Vorphase erreicht werden, das sich die Konfliktparteien an „einen Tisch“ setzten.
Einleitung:
Die erste Phase ist grundlegend dafür da eine Gesprächsbasis zu finden und die Regeln des Verfahrens festzulegen. Am Ende dieser Phase erfolgt ein verbindlicher Vertragsabschluß, dass nun folgende Verfahren betreffend.
Standpunkte:
In der zweiten Phase werden die unterschiedlichen Sichtweisen/Standpunkte der einzelnen Konfliktparteien ausführlich besprochen und es erfolgt eine erste Sammlung von zu regelnden Themen.
Konflikterhellung:
Ziel der dritten Phase ist die Konflikterhellung. Hier werden Gefühle, Interessen, Bedürfnisse und die verborgenen Ziele des Konfliktes betrachtet und bearbeitet.
Problemlösung:
In der vierten Phase steht das Sammeln und Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten und das verhandeln hierüber im Vordergrund.
Vereinbarung/Vertrag:
In der fünften Phase wird entschieden, welche erarbeiteten Lösungsvorschläge letztendlich in der den Mediationsprozess abschließenden Vereinbarung festgehalten und unterzeichnet werden.
Nach Abschluss des Mediationsverfahrens kann in der Umsetzungsphase nochmals eine Überprüfung und wenn notwendig eine Korrektur der Vereinbarung vorgenommen werden.
|