Praxis für
Systemische Beratung und Therapie

Karin Wendling

Aufsuchende Familienberatung

Leistungsbeschreibung gültig für§ 31 oder § 27 (3) KJHG/SGB V III

Ziel- und Altersgruppe:

Die Systemische Familienberatung unterstützt Familien, Alleinerziehende, zusammengesetzte Familien, Pflegefamilien und Adoptivfamilien und stellt ein Beratungsangebot für Familien mit umfangreichen Problemen dar, wenn andere pädagogischen Interventionen nicht ausreichen oder nicht angemessen sind.

Ziele und Aufgaben:

Ziel der Familienberatung ist es, gemeinsam mit der Familie, Aufgabenstellungen zu formulieren und nach Lösungen zu suchen, die für alle Familienmitglieder annehmbar sind.

Der Blick liegt dabei auf den Kompetenzen bzw.Ressourcen der Familie. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern.

Ein weiter wichtiger Fokus ist auf die Förderung und Weiterentwicklung funktionierender, konstruktiver Interaktions- und Kommunikationsmuster in der Familie, aber auch außerhalb der Familie (z. B. Kontakt mit Schule und anderen Institutionen) gerichtet.

Die Intensität der Systemischen Familienarbeit forciert vor allem Veränderung des meist völlig starren und verkrusteten Verhaltensrepertoires von Familien. Beziehung und Kommunikation werden neu definiert.

Die systemischen Interventionen sollen vor allem darauf abzielen, dass störungsauslösende Verhaltensweisen, Einstellungen und dysfunktionale Problemlösungsmuster verändert werden können.

So soll die Grundlage für neue Handlungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven geschaffen werden.

Der beratende Anteil bezieht sich vor allem auf konkret anstehende Alltags- und Erziehungsprobleme. Hier können z. B. die Bewältigung von Ämtergängen oder der Umgang mit Lehrern, das Fernsehverhalten von Kindern, Geschwisterrivalität uvm. Themen sein.

Die Systemische Familienberatung verzichtet dabei auf einen begleitend, betreuenden Anteil, worin ein wichtiger Unterschied zur Sozialpädagogischen Familienhilfe besteht.

Regelleistung:

Systemische Familienberatung findet statt unter Einbeziehung der institutionellen Partner, im sozialen Umfeld, im Familien- und Einzelsetting, in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt, insbesondere Teilnahme an Hilfeplangesprächen und beinhaltet Vor- und Nachbereitung der Beratungssitzungen.

Systemische Familienberatung kann entweder an einem

festen Ort oder in aufsuchender Form stattfinden.

6 Monate nach Beendigung der Maßnahme findet ein „Follow up“ statt Termin.

Dauer und Umfang:

Für den Zeitraum von 6 Monaten sind bis zu

26 Familienberatungseinheiten anzusetzen.

Nach Hilfeplanentscheidung kann das Stundenkontingent auch auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten verteilt werden.

Für die aufsuchende Familienberatung werden mindestens

5 Wochenstunden pro Familie angesetzt.

Für die Familienberatung an einem festen Ort werden mindestens

3 Wochenstunden pro Familie angesetzt. 

Das jeweilige Wochenstundenkontingent schließt alle notwendigen personenbezogenen und nichtpersonenbezogenen Tätigkeiten, sowie Supervision mit ein.

Qualifikation:

Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Systemischen Familienberatern, Sozialpädagogen und Sozialarbeitern,

3 jährige systemische Weiterbildung in Familienberatung und/oder

Zertifizierung der DGSF oder SG (Dachverbände) als Familienberater,

Arbeit im Co-Berater-Team gewünscht,

regelmäßige Supervisionen (Bezugsgröße 15 Minuten bei 5 Stunden Familienberatung / Woche).

Individuelle Zusatz- oder Minderleistungen:

Notwendige Abweichungen in Umfang und Dauer gemäß Hilfeplan (§36 SGB VIII)

Kostensätze:

Auf Anfrage und nach Vereinbarung

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